Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Ergänzend zu den vertraglichen Bestimmungen gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und Coffee Service nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von Coffee Service ausdrücklich anerkannt werden.2. Angebote
Angebote von Coffee Service sind freibleibend. Sie stehen unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Bestätigung durch Coffee Service.3. Lieferung Coffee
Service ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen. Unter einer Mindestbestellmenge von € 80,00 wird ein Logistikbeitrag in der Höhe von € 4,00 (exkl. Ust) verrechnet.4. Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hinzuzurechnen.5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Pro Erlagschein wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 3,50 (exkl. Ust) verrechnet.6. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur bei von Coffee Service anerkannten oder die rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.7. Eigentumsvorbehalt / Nutzung
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Coffee Service und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Die Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren ist nur bei zur Weiterveräußerung bestimmten Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und in zubereiteter Form zulässig. Alle dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen werden im Voraus an Coffee Service abgetreten. Coffee Service nimmt diese Abtretung hiermit an.8. Gewährleistung
Sachmängel oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt der Gegenstände, bei verborgenen Sachmängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich zu rügen. Coffee Service hat bei Sachmängeln nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift über den fehlerhaften Gegenstand erteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware 12 Monate ab Gefahrenübergang. Bei Gebrauchtware ist die Gewährleistung ausgeschlossen.9. Haftung
Coffee Service haftet, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgenommen bei Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden haftet Coffee Service nicht.10. Wartung und Reparatur
Der Kunde hat gelieferte Maschinen sachgemäß zu behandeln und zu pflegen, allfällige Schäden unverzüglich Coffee Service mitzuteilen und deren Behebung zu ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet, ab einem Wasserhärtegrad von 9° dH ein Entkalkungsgerät vorzuschalten, die Kosten des Entkalkers trägt der Kunde. Die Kosten für die Inbetriebnahme werden von Coffee Service übernommen. Wartung und Reparaturen erfolgen soweit in den vertraglichen Bestimmungen vorgesehen durch Coffee Service bzw. von ihm beauftragte Unternehmen. Coffee Service wird sich bemühen, notwendige Reparaturen bzw. den Austausch der Maschine unverzüglich zu veranlassen. Kosten, die auf Bedienungsfehler, mangelnde Geräte pflege, unsachgemäße Behandlung, Vandalismus, oder auf kundenindividuelle Kaffeemaschineneinstellungen (ab dem 2.Monat nach Installation) zurückzuführen sind, trägt der Kunde.11. Auflösung aus wichtigem Grund
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn die andere Vertragspartei gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages trotz Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist verstößt. Coffee Service ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde in einem Zeitraum von sechs Monaten den anteiligen Mindestumsatz um mehr als 20% unterschreitet, seine Geschäftstätigkeit aufgibt, gegen die Exklusivitätsverpflichtung verstößt, seine Zahlungen einstellt, ein Konkurs- bzw. Ausgleichsverfahren gegen ihn eröffnet wird oder ein Antrag auf Konkurseröffnung mangels Masse abgewiesen wird. Der Kunde hat in diesem Fall die Abbau- und Abtransportkosten, sowie eine Aufarbeitungspauschale nach tatsächlichem Aufwand zu tragen und Coffee Service den durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schaden zu ersetzen.12. Sonstiges
Der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, daß die jeweils erforderlichen Versorgungsleitungen am Aufstellungsort vorhanden sind.Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände dürfen nicht Dritten, in welcher Form auch immer zur Nutzung überlassen werden. Der Aufstellungsort darf nur mit Zustimmung von Coffee Service verändert werden.
Der Kunde hat Coffee Service jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich mitzuteilen.
Eine Übertragung dieses Vertragsverhältnisses durch den Kunden bedarf der Zustimmung von Coffee Service. Coffee Service ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf Dritte zu überbinden.
Der Kunde hat Coffee Service unverzüglich über eine allfällige gerichtliche Pfändung von Gegenständen oder anderweitige Inanspruchnahme durch Dritte zu verständigen.
Sämtliche gelieferten Gegenstände sind vom Kunden wertentsprechend gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
Der Kunde stimmt für den Fall der Vertragsbeendigung der Wegnahme der Gegenstände durch Coffee Service oder deren Vertreter zu.
Allfällige im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehende Steuern oder Gebühren trägt der Kunde.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages inklusive dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Sie sind durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmungen am nächsten kommen.


